Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Website geraetemiete.com sowie für alle darüber gestellten Mietanträge für Hausgeräte.
(2) Betreiberin von geraetemiete.com ist zentral die Köbel & Matzke GmbH. Für die Bearbeitung von Mietanträgen aus Celle und Umgebung tritt zusätzlich die Gerätemacher Celle GmbH als zuständige Gesellschaft hinzu. Beide werden nachfolgend gemeinsam als „Gerätemacher“ oder „wir“ bezeichnet, soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird:
- Köbel & Matzke GmbH, Gustav-Hagemann-Str. 13, 38229 Salzgitter, Handelsregister Amtsgericht Braunschweig, HRB 6234, vertreten durch die Geschäftsführung Tobias Matzke — Betreiberin von geraetemiete.com; zuständig für Mietanträge aus Braunschweig, Salzgitter und Umgebung.
- Gerätemacher Celle GmbH, Blumlage 64, 29221 Celle, Handelsregister Amtsgericht Braunschweig, HRB 212620, vertreten durch die Geschäftsführung Tobias Matzke — zuständig für Mietanträge aus Celle und Umgebung.
Für den Betrieb der Website selbst (u. a. Serverbetrieb, Logfiles, Cookies) ist ausschließlich Köbel & Matzke GmbH verantwortlich. Welches Unternehmen den jeweiligen Mietantrag des Kunden bearbeitet, richtet sich nach dem Lieferort des gewünschten Gerätes; der Kunde wird hierüber spätestens mit der Antragsbestätigung informiert.
(3) Wichtiger Hinweis zur Vertragspartnerrolle: Köbel & Matzke GmbH und Gerätemacher Celle GmbH treten bei der Anmietung von Hausgeräten über geraetemiete.com nicht als Vermieter, sondern ausschließlich als Vermittler auf. Vertragspartner des Kunden für den eigentlichen Mietvertrag (Ratenmietvertrag) ist die CLUB.WEISS Handels-GmbH (nachfolgend „CLUB.WEISS"), Bahnhofstraße 37, 4802 Ebensee, Österreich, als Tochtergesellschaft der Wertgarantie-Gruppe. Gerätemacher unterstützt den Kunden bei der Auswahl des Gerätes, der Zusammenstellung des Mietantrags und übernimmt die Lieferung, Montage sowie — im Rahmen der vereinbarten Servicebedingungen — die Behebung von Gerätedefekten vor Ort; Reinigungs- und Pflegeleistungen wie das Entkalken sind hiervon nicht umfasst. Die Bonitätsprüfung, die rechtliche Prüfung und die endgültige Annahme des Mietantrags obliegen ausschließlich CLUB.WEISS.
Diese Rollenverteilung entspricht der Struktur, die auch für den stationären und Online-Handel unter der Marke EP:Gerätemacher gilt: Der jeweilige Fachhändler vermittelt bzw. schließt Verträge in eigenem Namen für die von ihm angebotenen Leistungen, während für das Mietprodukt selbst ausdrücklich CLUB.WEISS als Vermieter auftritt.
(4) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Zustandekommen des Mietantrags
(1) Die Darstellung der Hausgeräte auf geraetemiete.com stellt kein rechtlich bindendes Angebot unsererseits dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, einen Mietantrag zu stellen. Die auf der Website angezeigten Warenkorb- und Bestellprozesse dienen ausschließlich der übersichtlichen Erfassung der gewünschten Miete; ein Kauf- oder Mietvertrag kommt über diesen Weg nicht unmittelbar zustande.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs auf geraetemiete.com übermittelt der Kunde einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Ratenmietvertrags. Für die Antragstellung sind mindestens folgende Angaben erforderlich: vollständige Kontaktdaten, Lieferadresse, ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifizierung sowie die für die Bonitätsprüfung notwendigen Daten (siehe Datenschutzerklärung).
(3) Gerätemacher leitet den Mietantrag nach Prüfung auf Vollständigkeit an CLUB.WEISS zur Bonitätsprüfung und Entscheidung weiter. Der Kunde ist an seinen Mietantrag 14 Tage ab Antragstellung gebunden (Antragsbindungsfrist). Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmeerklärung durch CLUB.WEISS zustande, die dem Kunden gesondert zugeht (z. B. per E-Mail oder Post). Eine Ablehnung des Antrags, etwa aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung, ist möglich; hierauf besteht kein Anspruch.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers bleibt von der Antragsbindungsfrist nach Abs. 3 unberührt. Die Antragsbindungsfrist beginnt mit der Antragstellung; die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Mietvertrags (§ 7 dieser AGB).
(5) Über den Stand seines Mietantrags (Eingang, Weiterleitung, Annahme oder Ablehnung) wird der Kunde von Gerätemacher und/oder CLUB.WEISS per E-Mail informiert.
§ 3 Geräteauswahl und Mengenbegrenzung
(1) Über geraetemiete.com können Hausgeräte aus dem im jeweiligen Lager verfügbaren Sortiment von Gerätemacher zur Miete beantragt werden. Die Verfügbarkeit einzelner Geräte richtet sich nach dem tatsächlichen Warenbestand und kann sich kurzfristig ändern.
(2) Je Mietantrag können höchstens 7 Geräte mit einem Gesamt-Neuwert von zusammen höchstens 7.000 Euro beantragt werden. Eine Aufteilung eines größeren Bedarfs auf mehrere, zeitgleich gestellte Anträge zur Umgehung dieser Grenze ist nicht zulässig; CLUB.WEISS behält sich vor, solche Anträge zusammenzufassen oder abzulehnen.
(3) Kaffeevollautomaten werden abweichend von § 5 Abs. 3 nicht durch Gerätemacher ausgeliefert und installiert, sondern direkt durch CLUB.WEISS bzw. deren Logistikpartner versandt. Der Kunde wird hierüber im Bestellprozess gesondert informiert.
(4) Neben der Mindestlaufzeit von 36 Monaten (§ 4 Abs. 1) bieten wir für ausgewählte Geräte auch eine Mietlaufzeit von 48 Monaten an. Welche Laufzeiten für ein konkretes Gerät zur Verfügung stehen, wird dem Kunden bei der Geräteauswahl auf geraetemiete.com angezeigt.
§ 4 Laufzeit und Zahlung
(1) Der Mietvertrag wird, vorbehaltlich abweichender Angabe beim jeweiligen Gerät, für eine Laufzeit von 36 oder 48 Monaten geschlossen. Kündigt der Kunde nicht form- und fristgerecht, verlängert sich der Mietvertrag nach Ablauf dieser Laufzeit automatisch um jeweils einen Monat. Die Kündigung ist in Textform (z. B. per E-Mail an zentrale@clubweiss.at) gegenüber CLUB.WEISS zu erklären. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des jeweiligen Verlängerungsmonats.
(2) Die monatliche Miete („Full-Service-Preis“) umfasst die Gerätenutzung sowie — im Rahmen der Sorgenfrei-Leistungen nach § 6 — Lieferung, Montage vor Ort, die Entsorgung des Altgerätes sowie die Behebung von Gerätedefekten. Nicht umfasst sind Reinigungs- und Pflegeleistungen wie das Entkalken des Gerätes sowie die Beseitigung selbst verschuldeter Schäden oder bloßer Schönheitsfehler; Einzelheiten regelt § 6. Die genaue Zusammensetzung der monatlichen Miete wird dem Kunden vor Antragstellung transparent auf geraetemiete.com angezeigt.
(3) Die Zahlung der monatlichen Miete erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift zugunsten von CLUB.WEISS als Vertragspartner des Mietvertrags. Der Kunde erteilt hierzu im Rahmen des Mietantrags ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Gerätemacher zieht selbst keine Mietzahlungen ein und ist nicht Empfänger der Mietrate.
(4) Gerätemacher erhält für die Vermittlung des Mietantrags sowie für erbrachte Lieferungs- und Serviceleistungen eine gesonderte Vergütung von CLUB.WEISS bzw. Wertgarantie; dies hat auf die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Miete keinen Einfluss.
§ 5 Lieferung, Montage und Rücknahme
(1) Nach Annahme des Mietantrags durch CLUB.WEISS übernimmt Gerätemacher die Lieferung und, sofern für das jeweilige Gerät vorgesehen, die fachgerechte Montage vor Ort innerhalb des Liefergebiets der für die Region zuständigen Gesellschaft (§ 1 Abs. 2). Liefertermine werden mit dem Kunden individuell abgestimmt.
(2) Lieferung und Montage des Mietgeräts führt Gerätemacher auf eigene Kosten durch. Enthalten sind die Lieferung an den vom Kunden gewünschten Aufstellort, die Montage an normgerechte, frei zugängliche Anschlüsse mit einer Montagezeit von bis zu 60 Minuten (2 Mitarbeiter) sowie die Mitnahme des Altgerätes. Darüber hinausgehende Arbeiten und zusätzlich benötigtes Montagematerial berechnet Gerätemacher dem Kunden gesondert nach Aufwand mit 10,75 € je angefangene 5 Minuten (inkl. MwSt., 2 Mitarbeiter) zuzüglich Material. Insoweit findet Ziffer 3.2 der CLUB.WEISS-Mietbedingungen keine Anwendung.
(3) Abweichend hiervon werden Kaffeevollautomaten gemäß § 3 Abs. 3 direkt durch CLUB.WEISS bzw. deren Logistikpartner versandt; eine Installation vor Ort durch Gerätemacher erfolgt in diesem Fall nicht.
(4) Endet das Mietverhältnis, ist das Gerät in vertragsgemäßem, dem Alter und der Nutzungsdauer entsprechendem Zustand zurückzugeben. Die Einzelheiten der Rückgabe (Abholung, Versand, Fristen) richten sich nach den CLUB.WEISS-Mietbedingungen im Anhang dieser AGB. Gerätemacher unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Organisation der Abholung.
§ 6 Reparatur- und Sorgenfrei-Leistungen
(1) Die nach dem Mietvertrag geschuldeten Leistungen rund um Lieferung, Montage, Altgeräte-Entsorgung und die Behebung von Gerätedefekten werden im Auftrag von CLUB.WEISS durch den für die Region zuständigen Gerätemacher-Standort durchgeführt (§ 1 Abs. 3). Bei einem Gerätedefekt meldet sich der Kunde bei seinem regionalen Gerätemacher-Standort; eine Prüfung, Reparatur oder ein Austausch des Gerätes erfolgt im Rahmen der vertraglichen Regelungen, ohne dass dem Kunden hierfür zusätzliche Kosten entstehen. CLUB.WEISS bleibt insoweit Schuldner der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Leistungspflicht; Gerätemacher wird insoweit lediglich als deren Erfüllungsgehilfe tätig.
(2) Nicht von den Sorgenfrei-Leistungen umfasst sind Reinigungs- und Pflegeleistungen wie das Entkalken des Mietgeräts; diese hat der Kunde gemäß den Wartungsvorschriften auf eigene Kosten vorzunehmen bzw. durch ein hierfür geeignetes Unternehmen vornehmen zu lassen (vgl. Ziffer 5.3 der CLUB.WEISS-Mietbedingungen im Anhang dieser AGB).
(3) Von der kostenfreien Behebung eines Gerätedefekts ausgenommen sind insbesondere Schäden, die auf einer der folgenden Ursachen beruhen (vgl. die vollständigen CLUB.WEISS-Mietbedingungen im Anhang dieser AGB, insbesondere die dortige Erhaltungspflicht des Vermieters in Ziffer 4):
- unsachgemäße Bedienung, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters,
- äußere Einwirkungen (z. B. Transportschäden nach eigenmächtigem Standortwechsel, Feuchtigkeit, Blitzschlag, Überspannung),
- normaler Verschleiß von Verbrauchsmaterial (z. B. Dichtungen, Filter, Leuchtmittel), soweit in den Mietbedingungen so vorgesehen,
- Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte.
In diesen Fällen kann eine Reparatur gegen gesonderte Berechnung angeboten werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Defekte unverzüglich nach Feststellung zu melden und die Erhaltungspflichten aus den CLUB.WEISS-Mietbedingungen einzuhalten (u. a. pflegliche Behandlung, kein eigenmächtiger technischer Eingriff, unverzügliche Meldung von Schäden).
(5) Der Reparaturservice wird ausschließlich für Geräte erbracht, die über geraetemiete.com angemietet wurden und sich im Liefer- bzw. Servicegebiet der zuständigen Gesellschaft (§ 1 Abs. 2) befinden.
§ 7 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie CLUB.WEISS Handels-GmbH, Bahnhofstraße 37, 4802 Ebensee, Österreich, Telefon: +43 6133 4560, E-Mail: zentrale@clubweiss.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen CLUB.WEISS alle Zahlungen, die CLUB.WEISS von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei CLUB.WEISS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet CLUB.WEISS dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. CLUB.WEISS kann die Rückzahlung verweigern, bis CLUB.WEISS das Mietgerät wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Mietgerät zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung (Nutzung des Mietgeräts) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie CLUB.WEISS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie CLUB.WEISS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sie haben das Mietgerät unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie CLUB.WEISS über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an CLUB.WEISS zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Mietgerät vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. CLUB.WEISS trägt die Kosten der Rücksendung des Mietgeräts.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An CLUB.WEISS Handels-GmbH, Bahnhofstraße 37, 4802 Ebensee, Österreich, E-Mail: zentrale@clubweiss.at
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Miete des folgenden Gerätes: _______________
- Bestellt am: _______________ / Erhalten am: _______________
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
§ 8 Haftung
(1) Gerätemacher haftet für eigene Leistungen (Beratung, Lieferung, Montage, Reparatur gemäß §§ 5–6) nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für die Erfüllung der Pflichten aus dem Mietvertrag — insbesondere Bonitätsprüfung, Annahme oder Ablehnung des Mietantrags, Mietkonditionen, Vertragslaufzeit, Kündigung und Zahlungsabwicklung — ist ausschließlich CLUB.WEISS als Vermieter verantwortlich. Die Haftung von Gerätemacher für eigenes Verschulden im Rahmen der eigenen Vermittlungs- und Serviceleistungen (§§ 1, 5, 6) bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Haftung von Gerätemacher für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von geraetemiete.com und der Stellung eines Mietantrags, einschließlich der Übermittlung von Daten an CLUB.WEISS zur Bonitätsprüfung, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als hierdurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der jeweils zuständigen Gesellschaft (Salzgitter für Köbel & Matzke GmbH bzw. Celle für Gerätemacher Celle GmbH, siehe § 1 Abs. 2) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(3) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5) Diese AGB gelten ergänzend zu und unbeschadet der im Anhang (unten) im Volltext wiedergegebenen Allgemeinen Mietbedingungen von CLUB.WEISS, die zwischen dem Kunden und CLUB.WEISS als Vermieter unmittelbar gelten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den CLUB.WEISS-Mietbedingungen gehen Letztere hinsichtlich des Mietverhältnisses selbst vor; für die von Gerätemacher erbrachten Vermittlungs- und Serviceleistungen gelten diese AGB. Für Lieferung und Montage gilt ausschließlich § 5. Für Erklärungen des Kunden genügt in allen Fällen die Textform.
Anhang: Allgemeine Mietbedingungen der CLUB.WEISS Handels-GmbH
Nachfolgend sind die Allgemeinen Mietbedingungen der CLUB.WEISS Handels-GmbH („CLUB.WEISS-Mietbedingungen“) im Volltext wiedergegeben, wie sie zwischen dem Kunden und CLUB.WEISS als Vermieter für den eigentlichen Mietvertrag unmittelbar gelten (vgl. § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 5 dieser AGB). Maßgeblich ist die dem Kunden bei Abgabe seines Mietantrags auf geraetemiete.com bereitgestellte Fassung der CLUB.WEISS-Mietbedingungen.
1. Vertragsgegenstand
Der Antragsteller (im Folgenden auch „Mieter“ genannt) erhält das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Mietobjektes während der Vertragsdauer gegen Zahlung der Miete.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Antragsteller ist vierzehn (14) Tage ab Unterzeichnung des Mietvertragsantrags an diesen gebunden.
2.2 Die Annahme durch die CLUB.WEISS Handels-GmbH (im Folgenden auch „Vermieter“ genannt) erfolgt ausschließlich schriftlich. Dem Antragsteller wird eine Kopie des gegengezeichneten Mietvertragsantrags an die vom Antragsteller im Antrag genannte Adresse gesandt.
2.3 Sollte der Mietvertrag mangels Annahme durch die CLUB.WEISS Handels-GmbH nicht zustande kommen, so ist der Antragsteller im Falle der Lieferung des Mietobjektes vor der Ablehnung des Vertrages durch die CLUB.WEISS Handels-GmbH verpflichtet, das Mietobjekt unverzüglich an den Lieferanten, von dem der Antragsteller das Mietobjekt erhalten hat, zurückzusenden.
3. Übergabe
3.1 Die Lieferung des Mietobjektes erfolgt an den vom Mieter mit dem Lieferanten vereinbarten Lieferort.
3.2 Soweit keine gesonderte Vereinbarung besteht, beinhaltet die Miete die Kosten der Lieferung. Erforderliche Installations- und Inbetriebnahmekosten (insbesondere auch erforderliche individuelle Kosten im Zusammenhang mit dem Einbau des Mietobjektes) hat jedoch der Mieter zu tragen.
3.3 Der voraussichtliche, unverbindliche Liefertermin ergibt sich aus Ziffer 4 des Mietvertragsantrags.
3.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Anlieferung zu übernehmen. Der Mieter hat unmittelbaren Besitz an dem Mietobjekt. Das Eigentum an dem Mietobjekt steht ausschließlich dem Vermieter zu. Der Mieter lässt das Mietobjekt in den Räumen, in denen dieses verwendet werden soll, durch den Lieferanten betriebsbereit aufstellen.
3.5 Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übernahme auf offenkundige Mängel zu prüfen. Der Mieter hat innerhalb von zwei (2) Wochen ab Anlieferung des Mietobjektes eine schriftliche Übernahmebestätigung zu erteilen. Etwaig vorhandene offenkundige Mängel sind darin festzuhalten.
3.6 Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Einbau des Mietobjektes zu einem Eingriff in die Substanz der sonstigen Möbel (z. B. Arbeitsplatte der Küche etc.) führen kann. Ein solcher Einbau bzw. andere Anpassungen am Eigentum des Mieters erfolgen auf die alleinige Gefahr des Mieters.
4. Erhaltungspflicht des Vermieters für das Mietobjekt, Benutzungsbeschränkung des Mieters
4.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für den vereinbarten Gebrauch zu erhalten. Diese Verpflichtung umfasst die Behebung von Sachmängeln und Funktionsstörungen, die durch Material- und Herstellungsfehler entstanden sind, wie z. B. Konstruktionsfehler, Guss- und Materialfehler, Werkstätten-, Fabrikations- und Montagefehler.
4.2 Die Erhaltungsverpflichtung umfasst jedoch lediglich Mietobjekte, soweit diese ausschließlich für private Haushalte verwendet werden. Nicht umfasst von der Erhaltungsverpflichtung sind Verbrauchs- und Verschleißmaterial. Schäden, die auf äußere Einwirkung zurückzuführen sind, wie z. B. Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung, Betrieb mit falscher Stromart bzw. -spannung, Überspannung, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser und Feuchtigkeit aller Art, Entwendung, Transport, sind ebenfalls nicht umfasst. Weiter sind Schönheitsfehler, wie z. B. Kratzer, Beulen oder Dellen, die weder die Funktionsfähigkeit noch die Betriebssicherheit beeinträchtigen, nicht von der Erhaltungsverpflichtung umfasst.
4.3 Der Mieter ist zum sorgsamen Umgang unter Beachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften mit dem Mietobjekt und zur sorgfältigen Verwahrung des Mietobjektes verpflichtet.
4.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 535 ff. BGB.
5. Sonstige Verpflichtungen des Mieters
5.1 Der Mieter ist verpflichtet, jede Änderung seines Wohnsitzes unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
5.2 Im Falle einer Verbringung des Mietobjektes an einen anderen Aufstellungsort ist der Mieter verpflichtet, dies spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Verbringung dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Befürchtungen, dass eine Einhaltung der Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag nicht mehr gewährleistet ist (insbesondere bei Verbringung in Länder, mit denen kein Rechtshilfe- und Vollstreckungsübereinkommen besteht), kann der Vermieter der Verbringung widersprechen oder sie von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig machen.
5.3 Der Mieter hat das Mietobjekt gemäß den Wartungsvorschriften auf eigene Kosten zu warten; die Wartung hat durch ein dafür konzessioniertes Unternehmen zu erfolgen.
5.4 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder dessen Beauftragten während der üblichen Tageszeiten nach angemessener Vorankündigung den ungehinderten Zutritt zum Mietobjekt zu gestatten.
6. Gefahrtragung
Der Vermieter trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs des Mietobjektes. In diesen Fällen kann der Mieter vom Vermieter entweder Ersatzbeschaffung eines Gegenstandes gleicher Art und Güte verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7. Miete
Die Miete ist monatlich im Voraus zu bezahlen. Sie muss am Fälligkeitstag ohne Kürzung durch Überweisung auf dem Konto des Vermieters (siehe Ziffer 6 Mietvertragsantrag) eingehen. Der Mieter stimmt dem SEPA-Lastschriftmandat zu und verpflichtet sich zur Abgabe hierzu erforderlicher Erklärungen. Bei Zahlungsverzug des Mieters gemäß § 286 BGB sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten jährlich über dem Basiszinssatz zu zahlen. Darüber hinaus sind vom Mieter erforderliche Instandhaltungskosten zu ersetzen. Der Vermieter hat die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Instandhaltungskosten im Falle des Bestreitens zu beweisen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass nur niedrigere Kosten erforderlich und angemessen waren.
8. Bedingungen zum Abbuchungsauftrag für Lastschriften (Ziffer 6 Mietvertragsantrag / SEPA-Lastschriftmandat)
- Der Abbuchungsauftrag ist vom Mieter widerrufbar.
- Die vom Konto abzubuchenden Beträge umfassen die Mieten sowie etwaige Rückstände sowie sonstige Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, sofern die Forderungen fällig sind.
- Im Übrigen gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte (AGB) der kontoführenden Bank des Mieters in der letztgültigen Fassung.
9. Vorzeitige Auflösung des Mietvertrages
9.1 Der Vermieter kann diesen Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, wenn der Mieter
- mit der Zahlung des Mietentgelts mindestens vier Wochen in Verzug ist und unter Androhung der Vertragsauflösung samt Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen gemahnt wurde,
- das Mietobjekt auch nach erfolgter Abmahnung nicht sachgemäß oder nicht pfleglich behandelt und hierdurch dem Vermieter ein Schaden entsteht,
- gegen eine wesentliche vertragliche Verpflichtung verstößt und den vertragswidrigen Zustand nicht innerhalb einer vom Vermieter schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens zwei Wochen beseitigt,
- ferner, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (Eigenantrag oder Gläubigerantrag) gestellt und wegen Vermögenslosigkeit abgewiesen wurde.
9.2 Auch der Mieter kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund im Sinne des § 314 BGB schriftlich kündigen, nachdem er dem Vermieter erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung des Kündigungsgrundes gesetzt hat. Eine solche Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn eine Abhilfefrist keinen Erfolg verspricht oder das Vertrauensverhältnis so schwerwiegend gestört ist bzw. die Verfehlungen so schwerwiegend sind, dass eine weitere Fortführung des Vertrages schlechthin unzumutbar ist.
9.3 Im Falle einer vom Mieter zu verantwortenden vorzeitigen Auflösung des Vertrages hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist eine neuerliche Vermietung an Dritte dem Vermieter nicht möglich oder unzumutbar, ist der Vermieter zur Verwertung des rückgestellten Mietobjektes berechtigt, und werden die Erlöse aus der Verwertung abzüglich damit verbundener Verwertungskosten auf den Schadenersatzanspruch des Vermieters angerechnet.
10. Abholung des Mietobjektes / mögliches Ankaufsrecht
10.1 Bei Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grunde, hat der Mieter das Mietobjekt zur Abholung durch den Vermieter oder durch einen vom Vermieter Beauftragten bereitzustellen und an diesen herauszugeben.
10.2 Bis zur vertragskonformen Rückgabe des Mietobjektes an den Vermieter steht dem Vermieter für jeden angefangenen Monat der entsprechende Anteil des vereinbarten Mietentgelts zu.
10.3 Die Kosten für einen erforderlichen Ausbau des Mietobjektes oder für erforderliche Anpassungen am Eigentum des Mieters zum Zwecke der Abholung trägt ausschließlich der Mieter.
10.4 Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter vor Ablauf des Mietvertrags bzw. im Falle der ordentlichen Kündigung des Mieters ein Angebot zum Ankauf des Mietobjektes zu unterbreiten („Ankaufsrecht“). Sofern der Vermieter hiervon Gebrauch macht, gelten die Konditionen des Angebots. Unterbreitet der Vermieter ein Ankaufsrecht und nimmt der Mieter dies an, hat er das Mietobjekt bei Vertragsablauf nicht zur Abholung bereitzustellen, sondern geht das Mietobjekt mit vollständiger Kaufpreiszahlung an den Vermieter in sein Eigentum und seine Gefahr über. Bis zur Erfüllung des Kaufvertrags bleiben im Falle der Ausübung eines Ankaufsrechts sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis bestehen.
11. Sonstiges
11.1 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Mieters. Es gilt deutsches Recht. Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und das UN-Kaufrecht (CISG) werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2 Zu diesem Vertrag gibt es keine mündlichen Nebenabsprachen.
11.3 Der Vermieter ist berechtigt, alle Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. Die Abtretung der Mietrechte oder die Begründung von Untermietverhältnissen durch den Mieter ist ausgeschlossen.
11.4 Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Bestand und der Auflösung des Mietvertrags als Gesamtschuldner.
Hinweis: Diese Wiedergabe der Allgemeinen Mietbedingungen der CLUB.WEISS Handels-GmbH erfolgt mit Zustimmung von CLUB.WEISS (Stand: 20.09.2026).